Elternberatung nach § 95 und § 107

Seit 2013 müssen Eltern vor der einvernehmlichen - und nun auch vor strittiger - Scheidung den Nachweis erbringen, dass sie an einer Elternberatung teilgenommen haben, um über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder informiert zu sein. Außerdem können Familiengerichte bei schwierigen Obsorgeverfahren Eltern zur Erziehungsberatung verpflichten.

Sinnvoll ist es, den Beratungstermin als Elternpaar wahrzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch getrennt zu den Gesprächen kommen. Nach dem Beratungstermin erhalten Sie von mir eine Bestätigung für das Gericht.